Wissensdatenbank
Fällt mein Produkt unter das EWKFondsG?
Typische Alltagsprodukte, sortiert nach den neun Kategorien der Anlage 1 EWKFondsG — jeweils mit kurzer Begründung, warum ein Produkt in diese Kategorie fällt.
Stand 8. August 2026
Vertiefende Themen
Lebensmittelbehälter
0,177 €/kgTake-away-Box aus Kunststoff
Behältnis für Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr ohne weitere Zubereitung — klassischer Fall der Kategorie Lebensmittelbehälter.
Salatschale mit Klappdeckel
Deckel gehört zum Behältnis dazu und wird nicht separat eingeordnet — dieselbe Kategorie wie die Schale selbst.
Sushi-Box mit Sichtfenster
Verzehrfertiges Lebensmittel in einem starren Behältnis — auch mit transparentem Deckel weiterhin ein Lebensmittelbehälter.
Pommes-Schale ohne Deckel
Auch offene Behältnisse ohne Deckel zählen laut Gesetzestext ausdrücklich zu den Lebensmittelbehältern.
Menüschale mit Trennwänden (Catering)
Mehrere Fächer ändern nichts an der Einordnung — weiterhin ein Behältnis für verzehrfertige Lebensmittel.
Tüten und Folienverpackungen
0,876 €/kgChips-Tüte
Flexible Folienverpackung mit Lebensmittelinhalt zum unmittelbaren Verzehr, kein starres Behältnis wie bei Lebensmittelbehältern.
Sandwich-Wrapper
Ebenfalls flexible Folie statt starrem Behältnis — daher Tüten/Folienverpackungen statt Lebensmittelbehälter.
Brötchentüte mit Kunststofffenster
Sobald Kunststoff enthalten ist, greift die Kategorie — auch wenn der Großteil der Tüte aus Papier besteht.
Frischhaltefolie um belegte Brötchen (Bäckerei)
Folie um ein verzehrfertiges Lebensmittel ist der typische Anwendungsfall der Kategorie.
Getränkebehälter
0,181 / 0,001 €/kgPET-Getränkeflasche, nicht bepfandet
Behältnis bis 3 Liter für Flüssigkeiten ohne Pfandsystem nach § 31 VerpackG — voller Abgabesatz für Getränkebehälter.
PET-Pfandflasche (Einweg, bepfandet)
Fällt weiterhin unter Getränkebehälter, aber mit dem stark reduzierten Satz für nach § 31 VerpackG bepfandete Einwegflaschen — nicht ausgenommen, nur günstiger.
Verbundgetränkeverpackung (Tetra-Pak-artig)
Anlage 1 EWKFondsG nennt Verbundgetränkeverpackungen ausdrücklich als Beispiel für Getränkebehälter.
Milchflasche aus Kunststoff, nicht bepfandet
Behältnis für eine Flüssigkeit bis 3 Liter — unabhängig vom Getränkeinhalt (Milch statt klassischem Erfrischungsgetränk) bleibt es ein Getränkebehälter.
Getränkebecher
1,236 €/kgCoffee-to-go-Becher inkl. Deckel
Becher für Getränke einschließlich Verschluss/Deckel — der Deckel wird nicht separat als Lebensmittelbehälter-Zubehör gewertet.
Kaltgetränkebecher mit Trinkhalm-Deckel
Becher plus zugehöriger Deckel zählen als Einheit zur Kategorie Getränkebecher, unabhängig davon, ob das Getränk warm oder kalt ist.
Smoothie-Becher zum Mitnehmen
Einweg-Trinkbecher für ein Getränk, unabhängig von Zutaten oder Konsistenz des Inhalts.
Einweg-Bierbecher auf Festivals
Klassischer Einweg-Trinkbecher — im Unterschied zum Pfand-Mehrwegbecher, der bei vielen Festivals inzwischen Standard ist.
Leichte Kunststofftragetaschen
3,801 €/kgDünne Kassen-Tragetasche (unter 50 µm)
Wandstärke unter 50 Mikrometern, an der Verkaufsstelle angeboten — genau die gesetzliche Definition der leichten Kunststofftragetasche.
Dünner Gemüsebeutel an der Obst-/Gemüseabteilung
Auch kleine, sehr dünne Beutel an der Frischetheke fallen unter dieselbe Definition, sofern sie unter der Wandstärkegrenze liegen.
Dünne Tüte von der Wursttheke
An der Verkaufsstelle ausgegebene dünne Tragetasche — unabhängig vom verpackten Inhalt.
Feuchttücher
0,061 €/kgFeuchtes Reinigungstuch
Mit Flüssigkeit getränktes, vorgefertigtes Textil für Haushalts- oder Körperpflege — Kernbeispiel der Kategorie Feuchttücher.
Babyfeuchttuch
Ebenfalls ein getränktes Vlies-/Textilprodukt für die Körperpflege, klassischer Anwendungsfall der Kategorie.
Getränktes Abschminktuch
Vorgefertigtes, mit Flüssigkeit getränktes Pflegetuch — erfüllt dieselbe gesetzliche Definition wie Reinigungstücher.
Luftballons
4,340 €/kgTabakprodukte mit Filtern
8,972 €/kgFeuerwerkskörper
Satz noch offenFeuerwerksrakete
Pyrotechnischer Gegenstand nach Sprengstoffrecht — seit 1.1.2026 als neunte Kategorie erfasst, Abgabesatz aber noch nicht behördlich festgelegt (Frist 31.12.2026).
Böller / Knallkörper
Ebenfalls ein pyrotechnischer Gegenstand im Sinne des Sprengstoffrechts, dieselbe neue Kategorie wie Feuerwerksraketen.
Nicht vom EWKFondsG erfasst
Papiertüte ohne Kunststoffbeschichtung
Das EWKFondsG erfasst ausschließlich Einwegkunststoffprodukte. Unbeschichtetes Papier fällt nicht darunter.
Mehrwegbecher im Pfandsystem
Die Einwegkunststoffabgabe knüpft an Einwegprodukte an. Ein für den wiederholten Gebrauch bestimmter Pfand-Mehrwegbecher ist begrifflich kein Einwegprodukt.
Glasflasche mit Kunststoffverschluss
Getränkebehälter aus Glas oder Metall mit Kunststoffverschluss oder -etikett sind laut Anlage 1 EWKFondsG ausdrücklich von der Kategorie Getränkebehälter ausgenommen.
Holz- oder Bambusbesteck
Einwegbesteck ist im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten nicht als eigene Kategorie in Anlage 1 EWKFondsG gelistet, und unbeschichtetes Holz/Bambus enthält ohnehin keinen Kunststoff.
Konservendose aus Metall
Kein Kunststoffprodukt und kein Getränkebehälter im Sinne der Kategorie — Metallverpackungen sind vom EWKFondsG grundsätzlich nicht erfasst.
Jute- oder Stoffbeutel als Mehrwegtasche
Weder Einwegprodukt noch Kunststoff — eine für den Mehrfachgebrauch bestimmte Stofftasche fällt aus zwei unabhängigen Gründen nicht unter das Gesetz.
Großpackung Lebensmittel über 500g (z. B. 1-kg-Nudelbeutel)
Direktes Beispiel für die neue 500-Gramm-Schwelle: Bei einem Packungsinhalt über 500g greift die Kategorie Tüten/Folienverpackungen seit 3.11.2025 nicht mehr.
Diese Übersicht deckt verbreitete Beispiele ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien oder Beschichtungen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.