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Anlage 1 EWKFondsG

Getränkebecher

Becher für Getränke, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel.

z. B. Coffee-to-go-Becher, Kaltgetränkebecher, Deckel dazu

Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)

  • 1,236 €/kg

Einsparungspotenzial

Seit 2023 müssen viele Betriebe im To-go-Bereich eine Mehrwegalternative anbieten (Mehrwegangebotspflicht, § 33 VerpackG) — das vermeidet die Abgabe vollständig statt sie nur zu senken.

EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.