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Anlage 1 EWKFondsG

Lebensmittelbehälter

Behältnisse mit oder ohne Deckel für Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr ohne weitere Zubereitung bestimmt sind. Getränkebehälter, Becher, Teller und Folienverpackungen zählen zu eigenen Kategorien und fallen nicht hierunter.

z. B. Take-away-Boxen, Fast-Food-Verpackungen, Salatschalen

Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)

  • 0,177 €/kg

Einsparungspotenzial

Mehrwegsysteme im Gastronomie- und Einzelhandelsbereich vermeiden die Abgabe vollständig und sind für viele Betriebe seit 2023 ohnehin verpflichtend anzubieten (Mehrwegangebotspflicht, § 33 VerpackG).

EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.