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Getränkebecher

Fällt Einweg-Bierbecher auf Festivals unter das EWKFondsG?

Ja

Ja, sofern er tatsächlich als Einwegprodukt ausgegeben wird. Viele Festivals sind inzwischen komplett auf Pfand-Mehrwegbecher umgestiegen, die als Mehrwegprodukt nicht unter das EWKFondsG fallen (siehe Mehrwegbecher im Pfandsystem) — ein echter Einwegbecher ohne Rückgabesystem bleibt aber ein klassischer Fall der Kategorie Getränkebecher.

Kategorie Getränkebecher

Details zum Abgabesatz

1,236 €/kg

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.