Anlage 1 EWKFondsG
Leichte Kunststofftragetaschen
Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die an der Verkaufsstelle angeboten werden.
z. B. dünne Einkaufstüten an der Kasse
Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)
- 3,801 €/kg
Einsparungspotenzial
Papiertüten oder wiederverwendbare Taschen ersetzen leichte Kunststofftragetaschen und unterliegen nicht der Einwegkunststoffabgabe.
- UBA: Fragen und Antworten zum Einwegkunststofffonds
- UBA: Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke
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