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Anlage 1 EWKFondsG

Leichte Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die an der Verkaufsstelle angeboten werden.

z. B. dünne Einkaufstüten an der Kasse

Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)

  • 3,801 €/kg

Einsparungspotenzial

Papiertüten oder wiederverwendbare Taschen ersetzen leichte Kunststofftragetaschen und unterliegen nicht der Einwegkunststoffabgabe.

EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.