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Getränkebecher

Fällt Smoothie-Becher zum Mitnehmen unter das EWKFondsG?

Ja

Ja. Auch ein dickflüssiges Getränk wie ein Smoothie ändert nichts daran, dass der Becher ein Einweg-Trinkgefäß für ein Getränk ist — die Kategorie Getränkebecher stellt nicht auf die Konsistenz des Inhalts ab.

Kategorie Getränkebecher

Details zum Abgabesatz

1,236 €/kg

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.