Tüten und Folienverpackungen
Fällt Frischhaltefolie um belegte Brötchen (Bäckerei) unter das EWKFondsG?
Ja
Ja. Frischhaltefolie, die direkt um ein zum unmittelbaren Verzehr bestimmtes belegtes Brötchen gewickelt wird, ist eine flexible Folienverpackung mit Lebensmittelinhalt und fällt unter Tüten und Folienverpackungen.
Zu beachten: Seit der UBA-Verwaltungsvorschrift vom 3.11.2025 gilt eine Bagatellschwelle von 500g Packungsinhalt: Übersteigt der Inhalt diese Grenze, fällt die Verpackung nicht mehr unter das EWKFondsG. Maßgeblich ist der Inhalt, nicht das Gewicht der Verpackung selbst — und auch leer verkaufte Behälter (z. B. leere Salatschalen) sind erfasst. Bei kleineren Packungsgrößen bleibt es bei der Einordnung unten. Alles zur 500-Gramm-Schwelle im Detail →
Kategorie Tüten und Folienverpackungen
Details zum Abgabesatz0,876 €/kg
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Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.