Zurück zur Übersicht

Anlage 1 EWKFondsG

Luftballons

Luftballons, mit Ausnahme solcher für industrielle oder sonstige gewerbliche Zwecke.

z. B. Party- und Dekorationsballons

Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)

  • 4,340 €/kg

Einsparungspotenzial

Luftballons aus Naturkautschuk (Latex) ohne Kunststoffbeimischung sind eine verbreitete Alternative; die genaue Einordnung hängt von der Materialzusammensetzung des jeweiligen Produkts ab.

EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.