Anlage 1 EWKFondsG
Feuchttücher
Mit Flüssigkeit getränkte, vorgefertigte Textilien für die Körper- und Haushaltspflege.
z. B. Reinigungstücher, Pflegetücher, Hygienetücher
Einwegkunststoffabgabe (§ 2 EWKFondsV, gültig seit 1.1.2024)
- 0,061 €/kg
Einsparungspotenzial
Feuchttücher auf Basis von Naturfasern statt Kunststofffasern (z. B. Viskose) fallen unter Umständen nicht unter die Abgabepflicht — die Materialzusammensetzung ist im Einzelfall zu prüfen.
- UBA: Fragen und Antworten zum Einwegkunststofffonds
- UBA: Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke
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