Leichte Kunststofftragetaschen
Fällt Dünne Kassen-Tragetasche (unter 50 µm) unter das EWKFondsG?
Ja
Ja. Die gesetzliche Definition ist eng gefasst: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometern, die an der Verkaufsstelle angeboten werden. Mit 3,801 €/kg hat diese Kategorie den zweithöchsten Abgabesatz überhaupt.
Kategorie Leichte Kunststofftragetaschen
Details zum Abgabesatz3,801 €/kg
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Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.