EWKFondsG für Bäckereien und Cafés

Bin ich mit meiner Bäckerei betroffen?

Wer Coffee-to-go-Becher, Snacktüten oder Salatschalen ausgibt, bringt damit Einwegkunststoffprodukte in Verkehr — und ist unabhängig von der Menge zur Registrierung und jährlichen Mengenmeldung verpflichtet. Ob diese Meldung zusätzlich von einem Sachverständigen oder WP/StB geprüft werden muss, hängt von der 100-kg-Bagatellgrenze ab. Die meisten Betriebe kennen ihre Jahresmenge in Kilogramm nicht — wohl aber, wie viele Kaffee sie am Tag verkaufen.

70 Sekunden: Mengenmeldung aus Ihren Lieferscheinen

Lieferscheine oder Rechnungen Ihrer Verpackungslieferanten hochladen, die Software liest Artikel, Stückzahl und Gewicht aus, Sie bestätigen. So entsteht die Jahresmenge, ohne dass Sie Belege von Hand abtippen.

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Größenordnung in 30 Sekunden

Alle Stückgewichte sind mit Quelle hinterlegt und frei editierbar — tragen Sie gerne Ihren eigenen Datenblattwert ein, falls Sie ihn kennen.

Coffee-to-go-Becher (300 ml, Pappe)

Quelle: edna.de / to-go-verpackungen.de, 300 ml Hartpapier mit PE (Spannweite gefundener Werte: 8,7–10,9 g) Quelle ansehen

Deckel dazu (PP)

Quelle: to-go-verpackungen.de, Ø 90 mm PP-Deckel (Netto) Quelle ansehen

Geschätzte Jahresmenge457 kgÜber der 100-kg-Grenze — wahrscheinlich prüfpflichtig

Nur eine Größenordnung, keine meldefähige Menge — dafür zählt Ihr tatsächliches Stückgewicht.

Häufige Fragen

Was die 100-kg-Grenze genau bedeutet und was bei Überschreitung passiert: Zum ausführlichen Leitfaden in der Wissensdatenbank

Dieser Rechner liefert eine Größenordnung auf Basis öffentlich recherchierter Stückgewichte, keine meldefähige Berechnung. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.