Zurück zur Wissensdatenbank

Getränkebehälter

Fällt PET-Getränkeflasche, nicht bepfandet unter das EWKFondsG?

Ja

Ja, zum vollen Satz. Eine nicht bepfandete PET-Flasche ist ein klassisches Behältnis bis 3 Liter für Flüssigkeiten — ohne die Ermäßigung, die für nach § 31 VerpackG bepfandete Einwegflaschen gilt.

Kategorie Getränkebehälter

Details zum Abgabesatz

0,181 / 0,001 €/kg

Quellen · Stand 8. August 2026

Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.