Nicht vom EWKFondsG erfasst
Fällt Holz- oder Bambusbesteck unter das EWKFondsG?
Nein
Nein. Anders als in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten ist Einwegbesteck keine eigene Kategorie in Anlage 1 EWKFondsG. Unbeschichtetes Holz- oder Bambusbesteck enthält zusätzlich ohnehin keinen Kunststoff und wäre auch bei einer entsprechenden Kategorie nicht betroffen.
Weitere Beispiele
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Einordnung deckt den typischen Anwendungsfall ab, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung — insbesondere bei Mischmaterialien, Beschichtungen oder abweichenden Packungsgrößen hängt die tatsächliche Einordnung vom konkreten Produkt ab. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.