Stand 8. August 2026
Feuerwerkskörper-Abgabesatz: Aktueller Stand
Feuerwerkskörper sind seit dem 1.1.2026 die neunte Kategorie nach Anlage 1 EWKFondsG. Der konkrete Abgabesatz steht noch nicht fest — die Behörden haben dafür gesetzlich Zeit bis zum 31. Dezember 2026.
Was schon feststeht
Anwendungsbereich
Pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffrechts (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SprengG) mit Kunststoffanteil.
Registrierungsfrist
Wer bereits vor dem 1.1.2026 als Hersteller solcher Produkte tätig war, muss sich bis 31.12.2026 registrieren.
Kostenbeteiligung
Feuerwerkskörper sind — wie Feuchttücher und Luftballons — laut Anlage 2 nicht an den Kosten öffentlicher Sammelsysteme beteiligt, da sie dort kaum oder gar nicht auftauchen. Das betrifft die Kostenverteilung, nicht die Abgabepflicht als solche.
Erste Fälligkeit
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Abgabe erstmals für das Kalenderjahr 2027 fällig.
Was noch offen ist
Der €/kg-Satz selbst — bei der Festlegung müssen die Behörden das Kostendeckungsprinzip, das Kostenüberschreitungsverbot, den Grundsatz der Kosteneffizienz und die Transparenzpflicht beachten. Sobald der Satz veröffentlicht ist, aktualisieren wir diese Seite und die Produktkategorie-Übersicht.
Häufige Fragen
Gilt die Abgabepflicht für jedes Feuerwerk?
Nur für Feuerwerkskörper im Sinne des Sprengstoffrechts, die einen Kunststoffanteil enthalten. Ohne Kunststoffbestandteile greift die Kategorie nicht.
Muss ich mich als Feuerwerkskörper-Hersteller schon registrieren?
Wenn du bereits vor dem 1.1.2026 als Hersteller solcher Produkte tätig warst: ja, bis spätestens 31.12.2026. Registrierung und Meldepflicht laufen unabhängig davon, ob der Abgabesatz schon feststeht.
Ab wann muss ich tatsächlich zahlen?
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Abgabe für Feuerwerkskörper erstmals für das Kalenderjahr 2027 fällig, gemeldet dann zum 15. Mai 2028. Verbindlich ist das erst mit der offiziellen Satzfestlegung — diese Seite wird aktualisiert, sobald der Satz veröffentlicht ist.
Quellen · Stand 8. August 2026
Diese Seite fasst den öffentlich verfügbaren Stand zusammen und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. EWKPilot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.